AGBs

AGB's

Allgemeine Liefer- und Zahlungsbedingungen der PyroGlobe GmbH für die Lieferung von Fertigungserzeugnissen, sowie für die Durchführung und die Lieferung von Dienst- und Fertigungsleistungen ab dem 01.01.2013

1. Angebote / Auftragsannahme

Die Angebote der PyroGlobe sind stets freibleibend, sofern nicht ausdrücklich eine Bindefrist schriftlich bestätigt ist. Ein Kaufvertrag kommt erst durch ausdrückliche und schriftliche Annahme der Bestellung durch PyroGlobe zustande. Die Annahme muss nicht unverzüglich erfolgen, sie kann auch mit Rechnungsstellung und einer damit verbundenen Auftragsbestätigung erfolgen. Dies gilt nicht für über Online-Marktplätze und Online-Auktionen erworbene Artikel. Es gelten hier die AGB des jeweiligen Marktplatzbetreibers! Verbesserungen, Änderungen der Bauart durch den Hersteller oder Lieferung kompatibler Ware bleibt vorbehalten, soweit schriftlich nichts anderes vereinbart ist. Bestellungen können nur mit der schriftlichen Zustimmung der PyroGlobe storniert werden. Die bis dahin der PyroGlobe bereits nachweislich entstandenen Kosten trägt der Besteller.

2. Preise

Die Preise verstehen sich, falls nicht ausdrücklich schriftlich anders vereinbart, unversichert ab Werk und / oder ab Lager unserer Wahl, zuzüglich gesetzlicher Mehrwertsteuer, also in der Regel ex works PyroGlobe. Bei Käufen über eine eBay-Online-Auktion ist die gesetzliche MwSt. (in Höhe von zurzeit 19%) im Auktionspreis enthalten. Die Kosten für Verpackung und Versand trägt der Käufer. Es wird für Packung und Versand eine Pauschale oder - nach Wahl PyroGlobes - die effektiven Kosten berechnet.

3. Lieferung / Lieferverzug

Verbindlich vereinbarte Liefertermine sind schriftlich anzugeben. Eventuelle Lieferfristen laufen erst ab Eingang der schriftlichen Bestellung. Bei höherer Gewalt oder anderen unvorhersehbaren Ereignissen, wie z.B. Aufruhr, Betriebsstörung, Streik, Aussperrung, Liefersperre seitens des Herstellers, von der PyroGlobe unverschuldeter Lieferunfähigkeit seines Vorlieferanten, tritt kein Lieferverzug ein. Der Käufer hat erst nach erfolgter Fristsetzung von sechs Wochen das Recht vom Vertrag zurückzutreten, wenn PyroGlobe einen schriftlich vereinbarten Liefertermin überschreitet. Schadenersatzansprüche des Käufers wegen verspäteter Lieferung, auch nach Ablauf einer der PyroGlobe gesetzten Nachfrist, sind ausgeschlossen, soweit der PyroGlobe kein vorsätzliches oder grob fahrlässiges Verschulden trifft. Teillieferungen sind zulässig. Bei Teillieferungen - auch bei Abruf- und Dauerlieferverträgen - gilt jede Teillieferung als eigenes Geschäft.

4. Versand / Gefahrenübergang

Versandart und Verpackung unterstehen unserem Ermessen. Eine Versicherung der Sendung gegen Transportschäden und anderer Risiken erfolgt nur auf ausdrücklichem Wunsch und auf Kosten des Käufers. Mit der Bereitstellung der Ware zur Übergabe an die Post, den Spediteur oder Frachtführer, spätestens jedoch mit dem Verlassen unseres Lagers bzw. - bei Direktlieferung - unseres Lieferwerkes geht alle Gefahr in jedem Falle - z. B. auch bei FOB- und CIF-Geschäften - auf den Käufer über. Verzögert sich die Sendung aus Gründen, die wir nicht zu vertreten haben, erfolgt der Gefahrenübergang mit der Anzeige der Versandbereitschaft. Entstehende Lagerkosten trägt dann der Käufer. Etwaige Rücksendungen gehen immer auf Kosten und Gefahr des Käufers.

5. Zahlungsbedingungen / Zahlungsverzug

Unsere Forderungen werden grundsätzlich mit Rechnungsdatum und Bereitstellung der Ware für den Besteller direkt netto Kasse zahlbar. Andere Zahlungsvereinbarungen gelten nur, wenn besonders schriftlich bestätigt. Die Zahlung gilt als an dem Tag geleistet, an dem die Wertstellung auf dem Konto des Verkäufers erfolgt oder bei Barzahlung von der PyroGlobe quittiert wird. Nur die von der PyroGlobe ausdrücklich bezeichneten Stellen sind zur Zahlungsannahme berechtigt. Ist die Zahlung nicht zuordenbar, so wird sie jeweils auf die älteste Schuld verrechnet. Zahlungen dürfen nur in EURO erfolgen, es sei denn, etwas anderes ist schriftlich vereinbart. Schecks werden nur zahlungshalber angenommen und gelten erst nach endgültiger Einlösung als Zahlung. Wechsel werden nur - und dann wie Schecks zahlungshalber - nach vorherigem schriftlichem Einverständnis durch der PyroGlobe angenommen. Diskont, Einzugs- und sonstige Bankspesen trägt der Käufer. Teillieferungen werden gesondert in Rechnung gestellt, es gelten jeweils die obigen Bedingungen. Die Aufrechnung mit Gegenforderungen jeder Art bedarf der vorherigen schriftlichen Zustimmung des Verkäufers. Gerät ein Käufer mit einer Zahlung in Verzug und leistet innerhalb einer Woche auf die 1. Mahnung nicht, ist der Käufer berechtigt, ohne Androhung einer Ablehnungsfrist von allen noch nicht erfüllten Verträgen mit dem Käufer zurückzutreten und Schadenersatz wegen Nichterfüllung zu verlangen. Verschlechtert sich die Vermögenslage eines Käufers oder Akzeptanten derart, dass die Erfüllung der der PyroGlobe gegenüber bestehenden Verpflichtung gefährdet erscheint, oder erhält PyroGlobe eine ungünstige Auskunft bezüglich der Bonität des Käufers, kann die PyroGlobe sofortige Zahlung verlangen. Bei noch nicht ausgeführten Aufträgen ist PyroGlobe berechtigt, Vorkasse oder entsprechende Sicherheit zu verlangen. Gleiches gilt, wenn der Käufer mit anderen Zahlungen in Verzug ist oder mehrfach angemahnt werden musste. Bei Zahlungsverzug, der automatisch nach 10 Tagen nach Zugang der Rechnung eintritt, sind Zinsen in Höhe der jeweiligen Banksätze für Überziehungszinsen, mindestens aber Zinsen in Höhe von 3% über dem Diskontsatz der Deutschen Bundesbank jeweils zuzüglich gesetzlicher Mehrwertsteuer seit Fälligkeitsdatum der Schuld zu zahlen. Die Zinsen sind sofort fällig.

6. Eigentumsvorbehalt für Warenlieferungen

Sämtliche Warenlieferungen erfolgen unter Eigentumsvorbehalt. Die Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung sämtlicher Forderungen aus der Geschäftsverbindung Eigentum von PyroGlobe. Der Käufer darf die Vorbehaltsware im ordentlichen Geschäftsgang nicht weiterveräußern. Zur Sicherungsübereignung und Verpfändung der Vorbehaltsware ist er nicht berechtigt. Der Käufer tritt der PyroGlobe bereits jetzt alle Forderungen, die ihm aus der Lieferung von Vorbehaltswaren gegen seine Abnehmer erwachsen ab. Dies gilt auch für die Saldoforderungen aus einem Kontokorrent, wenn der Käufer mit seinem Abnehmer ein solches vereinbart hat. PyroGlobe kann verlangen, dass der Käufer ihm die abgetretenen Forderungen und deren Schuldner bekannt gibt. Der Käufer ist dann berechtigt, die Abtretung offen zulegen. Der Käufer hat der PyroGlobe unverzüglich zu benachrichtigen, wenn Dritte die Vorbehaltsware oder an der PyroGlobe abgetretene Forderungen pfänden oder in sonstige Weise darauf zugreifen. Bei Verstoß gegen die Benachrichtigungspflicht ist PyroGlobe berechtigt, sämtliche Forderungen gegen den Käufer sofort geltend zu machen. Soweit die Lieferung noch nicht erfolgt ist, kann er nach seiner Wahl sowohl als auch Zug um Zug gegen Bezahlung liefern. Der Käufer hat selbst sofort alle Maßnahmen zu treffen, die zur Aufhebung und Abwehr der Zugriffe und Ansprüche erforderlich sind. Im Übrigen hat er der PyroGlobe bei der Wahrnehmung seiner Rechte in jeder Weise zu unterstützen. Eine etwaige Be- oder Verarbeitung der Vorbehaltsware nimmt der Käufer für der PyroGlobe vor (Besitzmittlungsverhältnis). PyroGlobe erwirbt Eigentumsrechte in Höhe des bei Be- oder Verarbeitung stehenden Marktwertes der Vorbehaltsware. Wird die Vorbehaltsware mit anderen Gegenständen verbunden, so erwirbt PyroGlobe Miteigentum an der neuen Sache im Verhältnis des Wertes der Vorbehaltsware zu den anderen Gegenständen zurzeit der Verarbeitung. Bei Zugriffen Dritter auf die Vorbehaltsware wird der Vertragspartner auf die Eigentumsverhältnisse aufmerksam machen und PyroGlobe GmbH unverzüglich benachrichtigen. Kosten und Schäden trägt der Vertragspartner. Ist bei der Verarbeitung ein anderer Gegenstand als Hauptsache anzusehen, so gilt als vereinbart, dass der Käufer der PyroGlobe, soweit ihm die neue Sache gehört, daran Miteigentum im Verhältnis des Wertes der Vorbehaltsware zum Wert der neuen Sache einräumt. Übersteigt der Wert der für der PyroGlobe bestehenden Sicherheiten seine Forderungen insgesamt um 25%, ist er auf Verlangen des Käufers verpflichtet, Vorbehaltsware nach seiner Wahl bis zu genannter Warengrenze freizugeben. Sofern nicht ausdrücklich etwas anderes erklärt wird, liegt in einer Rücknahme jedoch kein Rücktritt vom Vertrag, sie erfolgt vielmehr lediglich zur Sicherung der Ansprüche von PyroGlobe. Der Käufer bleibt weiterhin zur Erfüllung des Vertrages verpflichtet. Die Kosten der Rücknahme und der Verwertung des Kaufgegenstandes trägt der Käufer. Der Käufer hat die Pflicht, den Kaufgegenstand während der Dauer des Eigentumsvorbehalts in ordnungsgemäßen Zustand zu halten. Bei vertragswidrigem Verhalten des Vertragspartners - insbesondere Zahlungsverzug - ist PyroGlobe GmbH berechtigt, die Vorbehaltsware auf Kosten des Vertragspartners zurückzunehmen oder ggfs. Abtretung der Herausgabeansprüche des Vertragspartners gegen Dritte zu verlangen. In der Zurücknahme sowie in der Pfändung der Vorbehaltsware durch PyroGlobe GmbH liegt - soweit nicht das Abzahlungsgesetz Anwendung findet - kein Rücktritt vom Vertrag.

7. Gewährleistung und Mängelrügen für Warenlieferungen

Die Gewährleistung richtet sich nach den geltenden gesetzlichen Regelungen zum Zeitpunkt des Kaufes. Diese beträgt, sofern der Käufer kein Kaufmann im Sinne der gesetzlichen Vorschriften ist und die erworbenen Produkte ausschließlich der privaten Nutzung dienen, 24 Monate. Werden Geräte, welche ausschließlich für den privaten Einsatz bestimmt sind, gewerbsmäßig oder Zweckentfremdet eingesetzt, erlischt jeglicher Gewährleistungsanspruch. Bei Erwerb und Nutzung von Produkten, die von PyroGlobe für den gewerblichen Einsatz angeboten werden, beträgt die Gewährleistungszeit 12 Monate ab Zeitpunkt der Lieferung. Beanstandungen wegen unvollständiger oder unrichtiger Lieferung oder Rügen, die nachweisbar infolge eines vor dem Gefahrenübergang liegenden Umstandes liegen, sind der PyroGlobe unverzüglich, spätestens 8 Tage nach Erhalt der Ware schriftlich mitzuteilen. Für nicht rechtzeitig angezeigte und für nicht erkennbare Mängel fehlerhafter Ware übernimmt PyroGlobe keine Gewähr. Ein Zahlungsrückbehalt wegen Mängel der Ware ist nicht zulässig. Bei von der PyroGlobe anerkannten Mängeln wird nach seiner Wahl Minderung in einem angemessenen Verhältnis gewährt, einwandfreie Ersatzware geliefert, nachgebessert oder es kann der Käufer vom Kaufvertrag zurücktreten, ohne dass ein Schadenersatzanspruch entsteht. Ansprüche des Käufers auf Ersatz von weitergehenden Schäden als die, der von der PyroGlobe anerkannten Mängel der Ware sind ausgeschlossen. Das gilt insbesondere auch für Dritten entstehende Schäden.

8. Gewährleistung und Haftung für Dienstleistungen

Sind gelieferte Entwicklungsergebnisse bzw. Produkte aufgrund fehlerhafter Entwicklungs- oder Fertigungsleistungen unbrauchbar, wird Pyroglobe GmbH unentgeltlich eine Nachentwicklung bzw. Nachbesserung der gelieferten Produkte durchführen. Misslingt diese wiederum, sind sowohl der Auftraggeber, wie auch die Pyroglobe GmbH zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt. Dies gilt jedoch nicht im Falle einer unzureichenden Beschreibung des Entwicklungsthemas bzw. unvollständiger Information beim Bestellvorgang durch den Auftraggeber. Bis dahin für die einfache Entwicklungsleistung bzw. für die Abwicklung der Bestellung der Produkte entstandene Kosten werden der Pyroglobe GmbH erstattet. Eine weitergehende Gewährleistung wird nicht übernommen. Für Schäden des Auftraggebers haftet die Pyroglobe GmbH, soweit ihr Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zur Last fällt, es sei denn, es wurden wesentliche Vertragspflichten verletzt. In diesen Fällen ist die Haftung auf den Ersatz solcher Schäden begrenzt, die typische, vorhersehbare Folgen der Vertragsverletzung sind. Die Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz bleibt unberührt. Eine weitergehende Haftung wird von Pyroglobe GmbH dem Auftraggeber gegenüber nicht übernommen. Der Vertragspartner ist zur unverzüglichen Abnahme und Kontrolle aller Lieferungen und Teillieferungen verpflichtet. Die Abnahme ist schriftlich zu bestätigen. Bei einer Installation von Baugruppen beim Auftraggeber durch PyroGlobe GmbH hat der Besteller bis zum Zeitpunkt der Lieferung alle notwendigen Voraussetzungen für Installation und Endtest zu schaffen und dem Personal der Pyroglobe GmbH die notwendige Umgebung für einen angemessenen Zeitraum zur Verfügung zu stellen. Die Abnahme gilt als erfolgt, wenn alle wesentlichen Funktionen der gelieferten Waren oder Dienstleistungen während der Endtests ohne Beanstandung ausgeführt werden. Hat der Besteller versäumt, die Voraussetzungen für die Endtests zu schaffen, so daß diese nicht ausgeführt werden können, so gilt die Abnahme mit der Lieferung als erfolgt. Nimmt der Vertragspartner eine Lieferung nicht ab, so gerät er ohne Mahnung und Fristsetzung in Verzug und ist zum Ersatz jeden Schadens verpflichtet. Erkennbare Mängel sind unverzüglich, spätestens aber innerhalb einer Woche schriftlich zu rügen; Mängel, die auch bei sorgfältiger Prüfung innerhalb der Frist nicht entdeckt werden können, sind unverzüglich nach Erkennbarkeit, spätestens aber innerhalb der vertraglich vereinbarten Gewährleistungszeit anzumelden. Die Gewährleistung beginnt mit dem Lieferdatum und beträgt, wenn nicht schriftlich anders vereinbart, 2 Jahre auf Teile oder Baugruppen. Ausgenommen von jeder Garantie sind Schäden und Folgeschäden, die auf natürliche Abnutzung, unsachgemäße Installation und Benutzung durch den Vertragspartner oder auf nicht autorisierte Wartungstätigkeiten, Änderungen an der Baugruppe oder Nichtbeachtung der in den mit der Ware ausgelieferten Dokumenten oder auf der Ware selbst abgedruckten Hinweise und hier insbesondere den Sicherheitshinweisen zurückzuführen sind. Für gelieferte Gegenstände, die die PyroGlobe GmbH von dritter Seite bezogen hat, beschränkt sich die Haftung auf die Abtretung der PyroGlobe GmbH gegen den Lieferanten der Gegenstände zustehenden Ansprüche. PyroGlobe GmbH kann die Annahme zurückgelieferter Produkte verweigern, sofern keine fristgerechte schriftliche Mängelrüge vorliegt und keine Gelegenheit gegeben wurde, den geltend gemachten Mangel oder Schaden zu überprüfen. Die Gewährleistung ist beschränkt auf maximal den Wert der gelieferten Ware, ausgeschlossen sind zudem Folge- und Vermögensschäden jeder Art. Die oben vereinbarte Gewährleistungspflicht von 2 Jahren darf nicht mit der Gebrauchsdauer der Dienstleistung oder des gelieferten Produktes verwechselt werden, die abhängig vom Produkt 2 bis 10 Jahre betragen kann. Sie wird in der Regel auf dem Produkt oder der mitgelieferten Dokumentation angegeben. Wo diese fälschlicherweise nicht deklariert wurde hat der Auftraggeber das Recht, jederzeit diese Angabe schriftlich von der PyroGlobe zu erhalten. Bei fristgerechter, berechtigter Mängelrüge oder bei Fehlen einer zugesicherten Eigenschaft erfolgt nach Wahl der PyroGlobe GmbH eine Reparatur beim Vertragspartner oder bei PyroGlobe GmbH, bzw. vollständiger oder teilweiser Ersatz des Liefergegenstandes. Sollte sich bei einer Reparatur beim Vertragspartner herausstellen, daß PyroGlobe GmbH keine Gewährleistungspflicht trifft, so wird der Vertragspartner die der Pyroglobe GmbH entstandenen Kosten schnellstmöglich ersetzen. Falls PyroGlobe GmbH Mängel innerhalb einer angemessenen, schriftlich gesetzten Nachfrist nicht beseitigt, ist der Auftraggeber berechtigt, entweder Rückgängigmachung des Vertrages oder eine angemessene Minderung des Kaufpreises zu verlangen. Weitergehende Ansprüche, gleich welchen Rechtsgrundes, insbesondere Schadenersatzansprüche oder Folgeschäden und -kosten sind ausdrücklich ausgeschlossen. PyroGlobe GmbH haftet nicht für Erfüllungs- und Verrichtungsgehilfen. PyroGlobe GmbH übernimmt ferner keine Gewähr dafür, daß Liefergegenstände für die vom Vertragspartner vorgesehene Verwendung geeignet sind. Schadensersatzansprüche aus Unmöglichkeit der Leistung, aus positiver Forderungsverletzung, aus Verschulden bei Vertragsabschluß und aus unerlaubter Handlung sind sowohl gegen deren Erfüllungs- bzw. deren Verrichtungsgehilfen ausgeschlossen, soweit nicht vorsätzliches oder grob fahrlässiges Handeln vorliegt. Der Auftraggeber verpflichtet sich, die Pyroglobe GmbH zu verteidigen, zu entschädigen und von Schuld freizusprechen, wie auch ihre Vorstände, Aufsichtsräte, Geschäftsführer, Angestellten und Vertreter von und gegen alle Behauptungen, Klagen und Verpflichtungen, einschließlich der uneingeschränkten, anfallenden Rechts- und Verwaltungskosten, die sich aus dem Gebrauch des Materials (einschließlich der Software) ergeben oder aus dem Bruch der Vertragsvereinbarungen. Das Unternehmen wird Ihnen umgehend von solchen Behauptungen, Anklagen oder Verfahren Nachricht erstatten und wird Ihnen gebührenpflichtig bei der Verteidigung gegen solche Behauptungen, Anklagen und Verfahren beistehen. Der Auftraggeber verpflichtet sich, Produkte nach der von PyroGlobe in der Dokumentation oder dem Produktaufdruck angegebenen Gebrauchs- bzw. Nutzungsdauer nicht mehr zu verwenden und fachgerecht zu entsorgen. Die PyroGlobe erklärt hier ihre Bereitschaft, ihr kostenfrei zugesandte alte Ware fachgerecht und ohne weitere Kosten für den Auftraggeber zu entsorgen, nicht kostenfrei zugesandte Ware wird von der PG nicht angenommen. Weitergehende Ansprüche des Auftraggebers bestehen hierzu nicht. Bei fehlerhaften Baugruppen wird nur die Baugruppe selbst ersetzt oder ausgetauscht, gleiches gilt für fehlerhafte Dienstleistungen. Diese werden nach bestem Wissen und Gewissen nachgebessert. Folge oder Erfüllungsschäden sind ausdrücklich von der Erstattung ausgenommen. Transportkosten werden hier in der Regel nicht übernommen. Alle Garantieansprüche verfallen, wenn unsere Sicherheits- und Einbauhinweise – siehe die entsprechenden Abschnitte unserer Preis- und Infoliste – nicht befolgt werden / wurden. Alle Gewährleistungsansprüche sind prinzipiell auf den Wert der betroffenen Lieferung beschränkt.

9. Schadenersatzansprüche

Schadenersatzansprüche gegen die PyroGlobe, seine Erfüllung- und Verrichtungsgehilfen gleich aus welchem Rechtsgrund - auch für alle Folge- oder Erfüllungsschäden - sind ausgeschlossen, soweit nicht wegen Vorsatz bzw. grober Fahrlässigkeit zwingend gesetzlich gehaftet wird. Folge oder Erfüllungsschäden sind ausdrücklich von der Erstattung ausgenommen. Transportkosten werden hier in der Regel nicht übernommen. Alle Schadenersatzansprüche verfallen, wenn unsere Sicherheits- und Einbauhinweise – siehe die entsprechenden Abschnitte unserer Preis- und Infoliste zum Zeitpunkt der Bestellung – nicht befolgt werden / wurden. In allen Fällen höherer Gewalt wird die Pyroglobe GmbH von Schadenersatzforderungen des Käufers bzw. des Auftraggebers freigestellt. Soweit Schadenersatzansprüche entstehen, verjähren diese binnen eines halben Jahres. Alle Schadenersatzansprüche sind prinzipiell auf den Wert der betroffenen Lieferung beschränkt.

10. Urheber- und Nutzungsrechte

Alle Urheberrechte an den gedruckten oder elektronisch übermittelten Entwicklungsergebnissen bleiben vorbehalten. Kopien der gelieferten Ausdrucke etc. dürfen nur zu betriebsinternen Zwecken angefertigt und nur hierfür weitergegeben werden. Entsprechendes gilt für elektronisch lesbare Kopien bzw. im Netzwerk gespeicherte Entwicklungsergebnisse; darüber hinausgehend bedarf eine Vervielfältigung und Verbreitung der Entwicklungsergebnisse, insbesondere zu kommerziellen Zwecken, sowie im Falle der Netzwerknutzung und jede Übermittlung der Daten an Stellen außerhalb des Auftragsgebers der schriftlichen Zustimmung der Pyroglobe GmbH. Informationsvermittler dürfen Entwicklungsergebnisse nur für den jeweiligen aktuellen Entwicklungsauftrag verwenden und nur zu den vorstehenden Bedingungen (Ziff. 1.1) an ihre Kunden weitergeben. Im Rahmen von Entwicklungs- und Fertigungsaufträgen von uns alleinig eingebrachten neuen Ideen und Verfahren werden die Urheberrechte in Anspruch genommen, sofern sie über dem jeweiligen Stand der Technik standen. Diese sind demnach entweder von uns zu schützen und dem Auftraggeber das Verwertungsrecht einzuräumen, oder es wird dem Auftraggeber gestattet, diese anstelle von PyroGlobe anzumelden und den/die Erfinder dann entsprechend dem Arbeitnehmererfindergesetz zu behandeln. Sollte ein Dritter dem Vertragspartner die Verletzung gewerblicher Schutzrechte hinsichtlich eines Liefergegenstands geltend machen, so ist der Vertragspartner verpflichtet, PyroGlobe GmbH sofort zu verständigen. Es steht PyroGlobe GmbH frei, gegebenenfalls mit Unterstützung des Vertragspartners, aber auf eigene Kosten, alle Verhandlungen über die Beilegung oder einen daraus entstehenden Rechtsstreit zu führen. Eine Haftung für Patentverletzungen übernimmt PyroGlobe GmbH nicht. Sind die Liefergegenstände nach Entwürfen oder Anweisungen des Vertragspartners gebaut worden, so hat der Vertragspartner die Pyroglobe GmbH von allen Forderungen, Verbindlichkeiten, Belastungen und Kosten freizustellen, die aufgrund der Verletzung von Patenten, Warenzeichen oder Gebrauchsmustern von Dritten erhoben werden. Etwaige Prozeßkosten sind angemessen zu bevorschussen. Bei einer Verpflichtung steht es PyroGlobe GmbH frei, wahlweise die erforderlichen Lizenzen zu beschaffen oder dem Vertragspartner einen geänderten Liefergegenstand bzw. Teile davon zur Verfügung zu stellen, die im Falle des Austausches gegen den verletzenden Liefergegenstand den Verletzungsvorwurf beseitigen. Copyright: Pyroglobe GmbH darf in angemessenem Umfang und nach seinem Ermessen Material von der Webseite nehmen oder den Zugriff zu diesem sperren, wenn dieses Material die Rechte anderer verletzt. Falls der Auftraggeber annimmt, dass sein oder das Material der Pyroglobe GmbH im Netz in einer Art gebraucht wurde, die eine solche Verletzung des Copyright darstellt, bitten wir, uns schriftlich zu benachrichtigen.

11. Vertraulichkeit

Dem Auftraggeber wird Vertraulichkeit hinsichtlich Auftrag und Themenstellung zugesichert. Der Auftraggeber ist damit einverstanden, daß seine personenbezogenen Daten für Zwecke der Auftragsabwicklung maschinell gespeichert und verarbeitet werden. Diese Vertraulichkeit gilt noch für maximal 1 Jahr nach Beendigung des letzten Auftrags des Auftragsgebers.

12. Datenverarbeitung

Soweit sich PyroGlobe zur Auftragsbearbeitung und Rationalisierung der elektronischen Datenverarbeitung bedient, gilt das Einverständnis zur Speicherung der dazu notwendigen Daten mit Eintritt in Vertragsverhandlungen als gegeben.

13. Datenschutz

Wir bedienen uns zur Datenspeicherung einer EDVAnlage (Hinweis nach § 33 Abs. 1 BDatSchG.).

14. Geltungsbereich, anzuwendendes Recht, Sonstiges

Sollte eine oder mehrere Bestimmungen dieser Allgemeinen Verkaufs- und Lieferbedingungen unwirksam sein oder werden, so wird die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Ergänzungen, Änderungen und Nebenabreden eines Kaufvertrages sind nur gültig, wenn sie von PyroGlobe schriftlich bestätigt werden. Die Rechtsbeziehungen zwischen der PyroGlobe und dem Käufer unterliegen unter Ausschluss etwaiger anderer Rechte allein diesen Allgemeinen Verkaufs- und Lieferbedingungen und dem Recht Deutschlands. Diese Allgemeinen Verkaufs- und Lieferbedingungen gelten auch für alle Folgegeschäfte, auch wenn bei Abschluss neuer Verträge nicht ausdrücklich auf sie hingewiesen wird. Werden vom Käufer seinerseits Allgemeine Geschäftsbedingungen gestellt, so gelten ausschließlich die der PyroGlobe, soweit sie sich gegenseitig widersprechen. Pyroglobe behält sich das Recht vor, jederzeit Konstruktions- oder Programmänderungen vorzunehmen. Eine Verpflichtung, diese Änderungen auch an bereits ausgelieferten Produkten vorzunehmen, besteht nicht. Der Vertragspartner ist nicht berechtigt, Ansprüche oder Rechte aus Verträgen mit Pyroglobe GmbH ganz oder teilweise an Dritte abzutreten. Diese Allgemeinen Liefer- und Zahlungsbedingungen der Pyroglobe GmbH gehen in jedem Falle anders lautenden Geschäftsbedingungen des Auftraggebers vor. Es gilt in jedem Falle das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss der UNCITRALKaufgesetze.

15. Erfüllungsort – Gerichtsstand

Erfüllungstand und Gerichtsstand ist - auch bei Streitigkeiten über die Wirksamkeit dieser Allgemeinen Verkaufs- und Lieferbedingungen - ausschließlich München.

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